Digitale Gewalt: Jüdische Verbände begrüßen Reform – fordern aber auch Nachbesserungen

Digitale Gewalt: Jüdische Verbände begrüßen Reform – fordern aber auch Nachbesserungen

Ein Richterhammer vor einem Buch

Pressemitteilung 

Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland und Fachberatungsstelle bei antisemitischer Gewalt und Diskriminierung OFEK haben beim geplanten Gesetz gegen digitale Gewalt zentrale Schutzlücken identifiziert. 

Berlin/Frankfurt am Main, 28.05.2026 

Die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. (ZWST) und die Beratungsstelle bei antisemitischer Gewalt und Diskriminierung OFEK e.V. begrüßen den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt grundsätzlich. Die Organisationen haben beim Ministerium eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf eingereicht. Bei der inhaltlichen Bewertung unterstützte sie der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Leo Schapiro. Die vollständige Stellungnahme kann unter https://ofek-beratung.de/wp-content/uploads/2026/05/Stellungnahme-zum-Referentenentwurf-GgdG-2026-ZWST-OFEK.pdf eingesehen werden.

Die Verbände bewerten insbesondere das geplante Auskunftsverfahren als wichtigen Fortschritt. Betroffene digitaler Gewalt sollen künftig leichter die Identität von Rechtsverletzer:innen feststellen lassen können, um zivilrechtliche Ansprüche gegen diese durchsetzen zu können. Positiv hervorgehoben werden außerdem gerichtliche Möglichkeiten zur Beweissicherung, die Regelung zur Vertretung durch zivilgesellschaftliche Organisationen, sowie die grundsätzliche Möglichkeit der gerichtlichen Anordnung von Accountsperrungen bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen. 

Gleichzeitig sehen ZWST und OFEK erhebliche Schutzlücken und praktischen Nachbesserungsbedarf. Nach Einschätzung der Verbände sind im Entwurf nicht ausreichend Mittel vorgesehen, um gegen Accounts, von denen gruppenbezogene digitale Gewalt ausgeht, vorzugehen. Hier wäre eine Erweiterung des Entwurfes um Möglichkeiten zur kollektiven Rechtsdurchsetzung sinnvoll. Gruppenbezogene digitale Gewalt – etwa antisemitische, rassistische oder volksverhetzende Inhalte – werde dadurch nicht ausreichend erfasst. Denn obgleich die Rechtsprechung davon ausgeht, dass Jüdinnen:Juden von gruppenbezogenen antisemitischen beleidigenden Aussagen und Holocaustleugnung individuell betroffen sind, bleiben Schutzlücken bei gruppenbezogener digitaler Gewalt. 

Ferner birgt das geplante Auskunftsverfahren die Gefahr des Missbrauchs: Anträge zu Ausforschungszwecken gegenüber Jüdinnen:Juden und Menschen, die sich gegen Antisemitismus und ideologisch motivierte Gewalt einsetzen, sind zu befürchten. Eine Prüfung der Gefährdungslage vor Herausgabe der umfangreichen Daten, wie Wohnort und Telefonnummer, ist daher unbedingt erforderlich. 

Stimmen zum Gesetzesentwurf und zur Stellungnahme von ZWST und OFEK: 

Aron Schuster, Direktor ZWST e.V.: 

„Antisemitische Hetze ist ein zentrales Problem digitaler Gewalt. Für viele Betroffene gehört sie im Netz zur täglichen Erfahrung – oft verbunden mit Angst, Ohnmacht und Rückzug aus öffentlichen Räumen. Wenn der Gesetzentwurf hier nicht konsequent ansetzt, bleibt er hinter dem notwendigen Schutz zurück.”

 

Marina Chernivsky, Vorstand und Geschäftsführerin OFEK e.V.

„Die Beratungsdaten von OFEK zeigen, wie tief antisemitische Hetze, Desinformation, Bedrohungen und Einschüchterungen im Netz in den Alltag von Jüdinnen:Juden eingreifen und sich zunehmend in analoge Räume verschieben. Wirksamer Schutz vor digitaler Gewalt braucht daher neben gesetzlicher Rechtsdurchsetzung eine nachhaltige Förderung spezialisierter zivilgesellschaftlicher Beratungsstrukturen.” 

 

Pressekontakte: 

ZWST e.V.: oeffentlichkeitsarbeit@zwst.org 

OFEK e.V.: presse@ofek-beratung.de