Härtefallfonds für jüdische Zugewanderte bleibt weit hinter den Erwartungen zurück
Die Problematik der Altersarmut und rentenrechtlichen Ungleichbehandlung der jüdischen Zugewanderten beschäftigt die jüdische Gemeinschaft in Deutschland seit vielen Jahren. Zahlreiche politische Initiativen im Bundestag und Bundesrat verliefen ohne Ergebnis. Umso größer war die Hoffnung, als im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode 2017 vereinbart wurde, dass für jüdische Kontingentflüchtlinge ein Ausgleich durch eine Fondslösung geschaffen werden sollte.
Seit Jahresbeginn 2019 wurden dazu Gespräche der Zentralwohlfahrtsstelle und des Zentralrats der Juden in Deutschland mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales geführt.
Auch die aktuelle Ampel-Koalition hatte in ihrem Koalitionsvertrag die Fondslösung vereinbart. Gestern hat das Bundesministerium die Antragsformulare und -modalitäten veröffentlicht.
Hierzu erklärt Abraham Lehrer, Präsident der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland: „Die Ausgestaltung des Fonds wurde seitens der aktuellen Bundesregierung ohne weitere Beteiligung der jüdischen Spitzenverbände vorgenommen und bleibt weit hinter den Erwartungen der Betroffenen zurück. Mangels Bereitschaft der Bundesregierungen, eine Lösung im Rentenrecht zu finden, wäre eine Fondslösung mit einer Einmalzahlung eine akzeptable Variante gewesen, wenn die Höhe die Lebensleistung der Zugewanderten und ihren Beitrag zum stets gern betonten ´Geschenk des wiedererstandenen jüdischen Lebens in Deutschland` würdigen würde. Der Vorschlag der Jüdischen Verbände war daher, dass sich die Höhe der Einmalzahlung am Abstand zwischen der untersten Rentenhöhe im Fremdrentenrecht und der Grundsicherung orientieren soll. Bei einer statistischen Rentenbezugsdauer von 20,5 Jahren in Deutschland betrüge die Einmalzahlung 10.332 €. Eine Einmalzahlung von 2500 € oder in Bundesländern, die sich am Fonds beteiligen von 5000 €, bleibt enttäuschend hinter dem von Zentralwohlfahrtsstelle und Zentralrat der Juden in Deutschland formulierten Betrag zurück. Während der Kreis der Antragsberechtigten basierend auf den Vorschlägen der jüdischen Dachverbände in den Verhandlungen angepasst werden konnte, ist die Höhe der Zuwendung aus unserer Sicht weder wertschätzend noch geeignet, die Renten- und Armutsdebatte der Zuwanderergeneration dauerhaft zu lösen. Bund und Länder sind in dieser Frage gefordert, umgehend eine Nachbesserung der veröffentlichten Konditionen vorzunehmen.“
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