Ich bin israelische:r Staatsbürger:in und neu Deutschland. Was muss ich berücksichtigen?
ZWST
- Für eine Einreise und einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten brauchen Sie kein Visum für die Einreise nach Deutschland.
- Personen, die für einen visumfreien Kurzaufenthalt in das Bundesgebiet einreisen, können nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 40 Aufenthaltsverordnung für einen weiteren Aufenthalt von längstens 90 Tagen einholen. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Ausnahmefall im Sinne von Artikel 20 Absatz 2 des Schengener Durchführungsübereinkommen vorliegt. Die aktuelle Situation in Israel sollte als humanitärer Grund anerkennungsfähig sein.
- Die Verlängerung des visumfreien Aufenthalts erfolgt nach § 7 Absatz 1 S. 3 Aufenthaltsgesetz und ist beim zuständigen Bezirksausländeramt zu beantragen. Im Übrigen steht es den Betroffenen frei, ggfs. einschlägige andere Aufenthaltstitel zu beantragen.
- Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit während des Kurzaufenthaltes ist grundsätzlich ausgeschlossen. Es besteht die Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel mit Berechtigung zur Arbeitsaufnahme zu beantragen. Eine Erwerbstätigkeit ist grundsätzlich erst nach Gewährung des entsprechenden Aufenthaltstitels möglich.
- Die obligatorische Krankenversicherung ist Vorschrift! Diese Versicherung sollte einen Mindestversicherungsschutz von 30.000 € haben und außer Deutschland auch in anderen Schengen-Ländern gültig sein.
- Innerhalb der ersten 31 Tage Ihres Aufenthalts in Deutschland, können Sie die Auslandskrankenversicherung in Deutschland abschließen. Wie empfehlen dafür HanseMerkur Versicherung.
https://secure.hmrv.de/rvw-ba/initBa.jsp?baid=280&adnr=4048443&locale=en_EN&wt=POPUP - Falls sie länger als 90 Tagen bleiben, müssen Sie nach der Einreise und innerhalb von 90 Tagen bei der für ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde einen erforderlichen Aufenthaltstitel beantragen.
- Falls Sie einen deutschen Pass besitzen, wenden Sie sich bitte für die Erstellung eines deutschen Personalausweises an das zuständige Einwohnermeldeamt. Mit der Einbürgerungsurkunde können Sie sich einen deutschen Personalausweis sowie einen deutschen Reisepass beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes ausstellen lassen.
Möglichkeiten einen Aufenthaltstitel mit der Unterstützung von der Ausländerbehörde in Deutschland während den 90 Tagen zu bekommen:
- Ein Arbeitsvertrag
- Ein Studiumplatz / Ausbildungsplatz (bitte bestehende Fristen beachten)
- Israelische Staatsbürger:innen im Alter von 18 bis 30 Jahren dürfen bei den deutschen Ausländerbehörden ein einjähriges jähriges Visum für das «Working-Holiday-Visa-Programm» beantragen. Weitere Informationen finden Sie dazu hier:
https://tel-aviv.diplo.de/il-he/service/05-VisaEinreise/working-holiday-programm/1447942
Je nach vorhandenen Möglichkeiten bieten jüdische Gemeinden in größeren Städten temporäre Unterkünfte, Kindergarten- bzw. Schulplätze und psychosoziale Betreuung an.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
- Zentralwohlfahrtstelle der Juden in Deutschland:
- Migrationsberatung für Erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer: https://zwst.org/de/angebote/migrationsberatung-mbe
- Matan: Telefonseelsorge auf Hebräisch: https://matanline.de
- OFEK: Beratung bei antisemitischer Gewalt und Diskriminierung: https://ofek-beratung.de/
- Botschaft des Staates Israel in Berlin: http://www.israel.de
- Generalkonsulat des Staates Israel München: https://embassies.gov.il/munchen
- Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ (in deutscher und englischer Sprache): Telefonnummer: + 49 30 1815-1111
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