Sommermachanot 2025

Sommermachanot 2025

Eine große Gruppe Kinder mit der Aufschrift "Sommermachnaot 2025"

Neu:

Die zwingend notwendigen Formulare „Einverständniserklärung“ und „Ärztliches Attest“ müssen bis Dienstag, den 01. April 2025 bei der ZWST eingereicht werden. Eine Teilnahmebestätigung wird erst versendet, wenn diese Unterlagen der ZWST vorliegen. Sollte bis zum 01. April diese benötigten Unterlagen nicht vorliegen, werden die Plätze an die Warteliste weitergegeben.

Wir freuen uns, Ihnen Informationen über die diesjährigen Sommermachanot bekannt zu geben!

Turnus 1: Sonntag, den 13.07.2025 – Donnerstag, den 24.07.2025
Bremen, Frankfurt/M., Hessen, Köln, Mainz, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Westfalen

Turnus 2: Sonntag, den 27.07.2025 – Donnerstag, den 07.08.2025
Berlin, Brandenburg, Bremen, Frankfurt/M., Hamburg, Hessen, Köln, Mainz, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Westfalen

Turnus 3: Sonntag, den 10.08.2025 – Donnerstag, den 21.08.2025
Baden, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, München, Nordrhein, Schleswig-Holstein, Westfalen und Württemberg

Bad Sobernheim: 8 – 11 Jahre Selbstkostenbeitrag: Euro 650,-
Italien : 12 – 18 Jahre Selbstkostenbeitrag: Euro 700,-

Israel-Machane
Sonntag, den 27.07.2025 – Donnerstag, den 07.08.2025
für alle Gemeinden und Landesverbände

Teilnahmeberechtigt für das Israel-Machane sind Mitglieder aller Gemeinden und Landesverbände im Alter von 16-18 Jahren, die mindestens an 3 Machanot der ZWST teilgenommen haben.
Der Selbstkostenbeitrag beträgt Euro 1500,- pro Person, die Anwendung der Berechnungstabelle ist hier nicht möglich.

Die Online - Anmeldung ist ab Sonntag, den 09. Februar um 09.00 geöffnet.

Anmeldeschluss für die Sommermachanot ist Dienstag, der 01. April 2025

Der Link für die Anmeldung lautet:

https://veranstaltungen.zwst.org/

Die Onlineanmeldung gilt noch nicht als Teilnahmebestätigung.
Falls der gesamte Selbstkostenbeitrag von den Erziehungsberechtigten nicht getragen werden kann und einer Ermäßigung bedarf, muss seitens der Gemeinde der Zuschuss befürwortet werden.

Kostenregelung
In der Anlage finden Sie die Berechnungstabelle für den Selbstkostenanteil, der für die Sommermachanot 2025 zu entrichten ist. Wir machen darauf aufmerksam, dass der Mindestbeitrag für jeden Teilnehmenden an einem der Sommermachanot Euro 275,- beträgt. Liegt der zu zahlender Beitrag unter Euro 275,-, muss die jeweilige Gemeinde bzw. der Landesverband für den Differenzbetrag aufkommen.

Stornogebühren
Bei einer Absage der Teilnahme an einem der Machanot in Italien ab 01. April 2025 werden Stornokosten in Höhe von bis zu € 300,- in Rechnung gestellt.

Ausführliche Informationen

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