Schutzkonzept für Betroffene sexualisierter Gewalt in der ZWST

Schutzkonzept für Betroffene sexualisierter Gewalt in der ZWST

Eine sichere ZWST für Alle

1. Warum braucht die ZWST ein Schutzkonzept? 

Als sozialer Dachverband der jüdischen Gemeinden in Deutschland übernimmt die ZWST in ihren diversen Rollen eine besondere Verantwortung. Als Innovationsakteurin unterstützt die ZWST dabei, Strukturen in den Gemeinden zu professionalisieren, zu stärken und für aktuelle Themen und Prozesse zu sensibilisieren. Gleichzeitig versteht die ZWST sich auch als soziale Dienstleisterin und als Interessenvertretung der vulnerabelsten Gruppen innerhalb der jüdischen Gemeinschaft. Der Schutz und die Unversehrtheit marginalisierter Personen ist ein wichtiger Schwerpunkt der täglichen Zusammenarbeit.

Die Mitgliedsorganisationen der ZWST bieten ein breites Spektrum religiöser, sozialer und kultureller Angebote für unterschiedliche Zielgruppen an. Diese Zielgruppen sind besonders von Ausgrenzung und Benachteiligung betroffen: Jüdinnen und Juden erfahren oft Diskriminierung aufgrund mehrerer Merkmale (Mehrfachdiskriminierung) gleichzeitig. Aufgrund dessen sind die Zielgruppen der ZWST und ihrer Mitgliedsorganisationen besonders schutzbedürftig. Migrations-, Antisemitismus- und Rassismuserfahrungen können genauso eine Rolle spielen wie soziale und wirtschaftliche Marginalisierung/Ausgrenzung (insbesondere im Alter), Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der körperlichen und geistigen Fähigkeiten oder der sexuellen Orientierung. Die ZWST erkennt an, dass grenzüberschreitendes sexistisches Verhalten und sexualisierte Gewalt in allen Bereichen der Gesellschaft und so auch innerhalb jüdischer Gemeinden und Institutionen stattfinden kann.

Gängige Anlaufstellen sind in der Regel jedoch nicht in Bezug auf die besonderen Bedürfnisse von Jüdinnen:Juden sensibilisiert, und es gibt bislang keine internen Anlaufstellen. Diese Lücke soll dieses Schutzkonzept schließen.

Die ZWST ist deshalb seit 2023 Mitglied im Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“. Gemeinsam mit zahlreichen Bündnispartner:innen setzen wir uns für Gleichstellung und eine gendersensible Organisationskultur ein. Die ZWST ist außerdem im Expert:innenrat des Bündnisses vertreten. Als sozialpolitische Interessenvertretung der vulnerablen Gruppen innerhalb der jüdischen Community setzen wir uns im Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus” dafür ein, dass jüdische Lebensrealitäten in feministischen Vernetzungsräumen repräsentiert sind und wollen gleichzeitig die Gleichberechtigung innerhalb unserer Institutionen fördern. Als Mitglied im Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus” haben wir uns zum Ziel gesetzt, die durch das Bündnis empfohlenen Maßnahmen umzusetzen. Das vorliegende Schutzkonzept ist Teil dieses Prozesses und orientiert sich an den empfohlenen Maßnahmen.

2. Unser Selbstverständnis in Bezug auf sexualisierte Gewalt 

Wir möchten ein Bewusstsein für grenzüberschreitendes Handeln schaffen sowie für die Strukturen, die solches Verhalten begünstigen und ermöglichen. Wir möchten für alle Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen und Teilnehmenden der ZWST Schutz vor Sexismus und sexualisierter Gewalt bieten und so ein sicheres Umfeld und Miteinander gestalten.

3. Definition des Schutzkonzepts 

Das Schutzkonzept soll zunächst Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen und im nächsten Schritt Mitgliedsorganisationen der ZWST ermöglichen, innerhalb ihrer Zielgruppen sexualisierte Gewalt zu erkennen und damit umgehen zu können. Ziel des Schutzkonzepts ist es, niedrigschwellige und verständliche Handlungsempfehlungen zu geben, die schnell und einfach bei Bedarf abgerufen werden können. Außerdem soll das Schutzkonzept für eine grundlegende Sensibilisierung in Bezug auf sexualisierte Gewalt und Sexismus sorgen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird das Schutzkonzept die folgenden Themenkomplexe behandeln:

  • Definition sexualisierte Gewalt & Sexismus inkl. Nennung konkreter Beispiele
  • Absichtserklärung, Prävention, Umgang mit Mitarbeitenden
  • Gesetzliche Grundlagen
  • Handlungsanweisungen für Vertrauenspersonen, Zeugen und Betroffene
  • Analyse der schutzbedürftigen Zielgruppen
  • Beschwerdemanagement

4. Definition sexualisierter Gewalt und Sexismus 

Eine aktuelle Definition findet ihr: Definition sexualisierter Gewalt und Sexismus

5. Prävention sowie Umgang mit Mitarbeitenden 

Alle Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen und Mitgliedsorganisationen der ZWST verpflichten sich zur Umsetzung des Schutzkonzepts und versuchen nach bestem Wissen und Gewissen, die im Schutzkonzept vorgestellten Definitionen, Handlungsanweisungen und Maßnahmen in ihre alltägliche Arbeit einzubeziehen. Alle beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden der Mitglieder sind mitverantwortlich für die Umsetzung des Schutzkonzepts. Von allen haupt- und nebenamtlich Mitarbeitenden, die unmittelbar mit Zielgruppen arbeiten, wird die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses verlangt. Das Schutzkonzept wird bei Personal- und Personalauswahlgesprächen thematisiert. Die Unterzeichnung der Absichtserklärung (Anlage 1) ist Bedingung der Mitarbeit. Alle haupt- und nebenamtlich Mitarbeitenden nehmen an einer der zwei jährlichen Basisschulungen der ZWST zur Sensibilisierung und Umsetzung des Schutzkonzeptes der Absichtserklärungen teil. Von allen ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die die unmittelbar mit Zielgruppen arbeiten arbeiten, wird ebenso die Vorlage des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses sowie die Unterzeichnung der Absichtserklärung verlangt. In kurzfristigen Vertretungssituationen aller, die in direktem Kontakt mit vulnerablen Gruppen arbeiten, kann eine schriftliche Selbstauskunft an die Stelle des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses treten. Alle ehrenamtlichen Mitarbeitenden werden eingeladen, zur Prävention ebenfalls über die Basisschulung sensibilisiert zu werden.

6. Gesetzliche Grundlagen

Unser Schutzkonzept stützt sich auf folgende rechtliche Grundlagen: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG), Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie auf das Strafgesetzbuch (StGB), insbesondere auf § 174 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, und die Istanbuler Konvention. Weitere Informationen finden sich hier: Rechtliche Grundlagen.

7. Handlungsempfehlungen für Vertrauenspersonen, Zeug:innen und Betroffene

Für den Fall eines Verdachts auf sexistische Diskriminierung und/oder sexualisierte Gewalt gilt die Anlage 4: Handlungsempfehlungen im Verdachtsfall.

8. Analyse der schutzbedürftigen Zielgruppen

Für folgende schutzbedürftige Zielgruppen ist die ZWST verantwortlich:

  • Kinder und Jugendliche
  • Menschen mit Behinderung
  • Seniorinnen und Senioren
  • Menschen mit Migrationsgeschichte
  • Menschen mit Flucht- und/oder Kriegserfahrung
  • Frauen, Mütter, alleinerziehende Personen
  • Familien

9. Beschwerdemanagement

Die ZWST pflegt eine Atmosphäre der Fehlerfreundlichkeit und wünscht sich dies auch für alle Mitgliedsorganisationen, Mitarbeitende, Ehrenamtliche und Teilnehmende. Konstruktive Kritik ist sehr willkommen. Eine gute Fehlerkultur ist die Basis für ein professionelles Beschwerdeverfahren, durch das erhebliche Mängel nachhaltig bearbeitet werden können.

Anlage 2: Meldeweg intern und Anlage 3: Leitfaden für Meldungen bei Sexismus und sexualisierter Gewalt für den Umgang mit Beschwerden bieten die Grundlage für den Aufbau und die Struktur der Meldewege.

10. Weiterentwicklung des Schutzkonzepts

Das Schutzkonzept wird auf der Webseite der ZWST veröffentlicht. Das Schutzkonzept hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist ein laufender Prozess. In regelmäßigen Abständen soll das Schutzkonzept reflektiert und weiterentwickelt werden.

Stand Oktober 2025

Anlagen

Документ
Anlage 2: Meldeweg (112.75 КБ)