Jugendschutz
Prävention vor sexualisierter Gewalt und Missbrauch
Die ZWST sieht sich in besonderer Weise verpflichtet, die in Diensten und Einrichtungen der ZWST anvertrauten Kinder und Jugendlichen wirkungsvoll vor jeglicher sexualisierter Gewalt zu schützen. Das bezieht sich insbesondere auch auf Maßnahmen zum institutionellen Schutz vor Übergriffen von Mitarbeitenden und ehrenamtlichen Kräften.
In der im Jahr 2016 mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) verabschiedeten gemeinsamen Vereinbarung wurden folgende Punkte festgehalten:
- das gemeinsame Verständnis von Schutzkonzepten
- Mitwirkung am Monitoring des/der UBSKM und des Deutschen Jugendinstitutes zum Stand der Prävention vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Deutschland
- Teilnahme an der Kampagne „KEIN RAUM FÜR MISSBRAUCH“
Folgende Maßnahmen wurden seit Unterzeichnung der Vereinbarung implementiert:
- Verbreitung von fachgerechtem Informationsmaterial / aktive Kommunikation zum Themenfeld sexualisierte Gewalt und Schutzkonzepte in die Organisationsstruktur (Netzwerktreffen, Kommissionen) hinein/Fortbildungen von Mitarbeiter:innen zum Themenfeld Schutzkonzepte
- Der Schutz vor sexualisierter Gewalt wurde als festes Praxis- und Theoriemodul in die überregionale sechsteilige Ausbildung für ehrenamtliche Jugendleitende und halbjährlichen Weiterbildungen für hauptamtliche Jugendleitende integriert.
- Auch von ehrenamtlichen Kräften wird ein erweitertes Führungszeugnis angefordert.
- Ein Verhaltenskodex wurde für die Aktivitäten der ZWST, die von Kindern und Jugendlichen besucht werden, zu folgenden Themen erarbeitet:
- Adäquate Gestaltung von Nähe und Distanz
- Sprache und Wortwahl
- Angemessenheit von Körperkontakten
- Verhalten auf Freizeiten und Reisen
- Erzieherische Maßnahmen
- Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
- Verhalten gegenüber Co-Leitendenden und Mitarbeitenden
Unterstützung können außerdem folgende Plattformen bieten:
Broschüre für Personalverantwortliche – Prävention von und Umgang mit innerinstitutionellem sexuellem Missbrauch
Die Gefahr, dass Kinder und Jugendliche sexuelle Gewalt durch Mitarbeitende erleiden, ist in Einrichtungen und Organisationen mit vielen Unsicherheiten, Ängsten und Fragen verbunden. Um Personalverantwortlichen bei der Prävention von sexueller Gewalt sowie im Verdachtsfall eine Handlungsanleitung zu bieten, hat das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) im Auftrag des / der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) die Broschüre „Kein Raum für Missbrauch: Personalverantwortung bei Prävention und Intervention nutzen!“ erstellt. Die Broschüre bietet konkrete Handlungsempfehlungen von der Vorbeugung über erste Schritte beim Verdacht bis hin zu weiteren arbeitsrechtlichen Vorgängen.
Mein Kompass - Informationsplattform für Jugendliche zu psychischer Gesundheit
Auf dieser Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) finden Jugendliche verständliche und wissenschaftlich fundierte Informationen zu psychischen Erkrankungen. Es werden Orientierungshilfen geboten, damit sich auch Jugendliche mit wenig Vorwissen zurechtfinden. Aktuelle Krisen haben aufgezeigt, wie wichtig es ist die Resilienz nachfolgender Generationen zu stärken und bei psychischen Erkrankungen frühzeitig Hilfe anzubieten. Häufig ist das Internet eine der ersten Anlaufstellen bei Gesundheitsfragen. Mit „mein Kompass“ möchten wir Jugendliche in schweren Zeiten an die Hand nehmen, erste Informationen vermitteln und dabei unterstützten, adäquate Hilfe zu finden.